Kinderschutz: Reisen von Kuoni künftig ohne Besuche von Schul- und Waisenhäusern

Kuoni und ihre Schwestermarken setzen sich verstärkt für den Schutz von Kindern im Tourismus ein. Die anlässlich des internationalen Tages der Kinderrechte am vergangenen Sonntag verabschiedete Kinderschutzrichtlinie sieht unter anderem vor, Schul- und Waisenhausbesuche nicht mehr anzubieten. Obwohl anlässlich dieser Besuche Spenden generiert werden, überwiegen nach Überzeugung von Kuoni die Nachteile entsprechender Programme.

DER Touristik Suisse, zu deren Markenhaus unter anderem die Marke Kuoni zählt, bietet zukünftig keine Schul- und Waisenhausbesuche in ihren Programmen an. Einer internen Bewertung entsprechender Angebote zufolge besteht bei Reiseaktivitäten dieser Art Gefahr, geschützte Lernorte zu stören, finanzielle Abhängigkeiten zu erzeugen und die Persönlichkeitsrechte der Kinder zu missachten. «Die damit verbundenen Nachteile für Kinder werden auch nicht dadurch kompensiert, dass uns und unsere Kundinnen sowie Kunden stets beste Absichten bei entsprechenden Buchungen leiteten und nicht zuletzt Spenden für Kinderprojekte generiert werden konnten», erklärt Verda Birinci-Reed, COO von DER Touristik Suisse. Um auch künftig auf die wichtigen Spendenbeiträge zählen zu können, setzen die Kuoni-Marken zahlreiche weitere Spendenprojekte fort.

Auch Volunteering, Projektbesuche und Homestays betroffen

Auch Volunteering-Angebote rund um die Zusammenarbeit mit Kindern streichen die Reiseveranstalter aus ihren Programmen. Konstante Bezugspersonen mit einer entsprechenden Ausbildung sind für Minderjährige wichtig, wobei die Verantwortung für die Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten nach Überzeugung von DER Touristik Suisse bei Fachpersonen am besten aufgehoben ist.   

Die Anbieter von Projektbesuchen und Homestays schliesslich werden zum Thema Kinderrechte und Schutz von Kindern geschult und sensibilisiert. Sie müssen sich verpflichtend der Null-Toleranz-Haltung zur sexuellen Ausbeutung von Kindern anschliessen. Weiterhin gilt immer dort, wo Kinder involviert sind, das Zwei-Erwachsenen-Prinzip, nach dem Kinder niemals mit fremden Erwachsenen allein gelassen werden dürfen. Geplant sind ausserdem Standards zur Kommunikation, Schulungs- und Sensibilisierungs-Ressourcen sowie interne und externe Eskalations- und Berichtsverfahren.

Kuoni und ihre Schwestermarken sind seit 2006 Mitglied von «The Code», dem internationalen Verhaltenskodex der Reisebranche zum Schutz von Kindern. «Damit verpflichten wir uns, aktiv und präventiv gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen vorzugehen. Der Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung ist seither im Lieferantenkodex verankert, welcher integraler Bestandteil aller Verträge mit unseren Partnern ist. Zudem führen wir zum Thema jährliche Workshops zur Sensibilisierung und Schulung mit Zielgebietsorganisationen durch», erklärt Emma Arvidsson, Head of Corporate Responsibility bei DER Touristik Suisse.