Kuoni bietet ab Mitte Juni Teile des Europaprogrammes wieder an

Ab Mitte Juni bieten die Reiseveranstalter von DER Touristik Suisse Teile des Europaprogrammes wieder an, sofern einem weitestgehend unbeschwerten Ferienerlebnis nichts im Wege steht. Bisher auf Neubuchungen beschränkte, kulante Umbuchungsbedingungen bestimmter Reisen gelten neu auch für bestehende Reservationen.

Fortschritte bei der Eindämmung des Coronavirus im In- und Ausland erlauben mit hoher Wahrscheinlichkeit, für die bevorstehenden Sommerferien eine Reise innerhalb Europas zu planen. Kuoni und ihre Schwestermarken von DER Touristik Suisse reagieren darauf mit der Wiederaufnahme ihrer Produktepalette, wo immer dies unter Berücksichtigung eines weitestgehend unbeschwerten Ferienerlebnisses möglich ist. Beispielsweise bereiten sich bei Schweizerinnen und Schweizern traditionell beliebte Reiseländer wie Spanien, Zypern, Griechenland oder die Türkei auf einen Sommertourismus für ausländische Gäste vor. Parallel dazu haben Schweizer Airlines Flugpläne für die Sommermonate veröffentlicht, die sie abhängig von der aktuellen Entwicklung nun verfeinern. Neben Badeferien sind auch Reisen in den alpinen und urbanen Raum möglich, im Falle von Reisen innerhalb der Schweiz sogar per sofort.

Reisen mit Charterflügen kurzfristig umbuchbar

«Selbstverständlich nehmen wir für jede bestehende und neue Buchung eine tagesaktuelle Einzelfallprüfung vor», erklärt Dieter Zümpel, CEO von DER Touristik Suisse. Ausschlusskriterien sind beispielsweise Quarantänepflichten bei der Einreise oder unzumutbare Flugverbindungen. «Auch die Minimierung des Gesundheitsrisikos auf Reisen durch Leistungsträger wie Fluggesellschaften und Unterkünften ist für die Durchführung einer Reise essenziell», erklärt Zümpel.

Das bisher auf Neubuchungen beschränkte Kulanzangebot erweitern die Reisemarken Kuoni, Helvetic Tours und Manta Reisen nun auch auf bestehende Buchungen: Pauschalreisen mit Charterflügen mit Abreisen bis zum 31. Oktober 2020 können durch Kundinnen und Kunden bis 14 Tage vor der Abreise kostenlos umgebucht werden. Dort, wo das stattdessen gewünschte Reisedatum noch nicht buchbar ist, erfolgt eine Vorreservation. Ausgenommen sind Linienflüge und dynamische Produkte sowie im Buchungsprozess ausgewiesene Leistungen mit gesonderten Stornobedingungen. «Das Angebot richten wir insbesondere an jene Kundinnen und Kunden, die in diesen bewegten Zeiten möglichst kurzfristig den finalen Reiseentscheid treffen möchten. Unabhängig davon gilt selbstverständlich wie bisher, dass wir die Reisepreise der von uns abgesagten Pauschalreisen in allen Fällen entschädigen», ergänzt Zümpel.

Entschädigungen bei nicht durchführbaren Reisen

Jenes Reiseprogramm, das aufgrund von Einreisesperren, unzumutbaren Voraussetzungen für die Reise oder mangels Flug- beziehungsweise Hotel-Angeboten noch nicht möglich ist, setzen Kuoni und die weiteren Reiseveranstalter von DER Touristik Suisse bis auf weiteres aus. Bereits einbezahlte Kundengelder für Pauschalreisen oder Einzelleistungen aus dem Sortiment der DER Touristik Suisse werden an eine kostenlose Umbuchung angerechnet oder mit einem gleichwertigen und mehrjährig gültigen Gutschein zurückerstattet. Wünschen Kundinnen und Kunden eine Rückzahlung des einbezahlten Reisepreises, ist dies ebenso möglich. Bei gebuchten Nur-Flügen gelten die Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen der Fluggesellschaften. Gewähren diese eine Rückerstattung, kommt sie Kundinnen und Kunden zugute. Die Bearbeitung der entsprechenden Dossiers geschieht wie bis anhin chronologisch nach dem ursprünglich geplanten Abreisedatum.